DIE "LEISTUNGSPHASEN" DES ARCHITEKTEN NACH HOAI

Aufgabe von Architekten ist die Beratung, Betreuung und Vertretung von Bauherren bei Neubau, Umbau, Erweiterung oder Modernisierung von Gebäuden aller Art.  

Dies gilt sowohl während der Planungsphase als auch später in der Bauausführung auf der Baustelle.   

Architekten gliedern ihre Arbeit in neun "Leistungsphasen", deren Vergütung in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gesetzlich geregelt ist.

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

Der Architekt ermittelt mit dem Bauherr die exakten Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben. Danach wird entschieden, ob noch weitere Fachplaner beteiligt werden (Bodengutachter,Statiker, Fachplaner Gebäudetechnik,etc.).   

Leistungsphase 2: Vorplanung

Mittels Skizzen im geeigneten Maßstab nehmen die Vorstellungen des Bauherren erste Gestalt an. Der Architekt klärt in Vorverhandlung mit Behörden und Ämtern die Realisierbarkeit des Vorhabens und erstellt eine erste Kostenschätzung.

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung

Der Architekt fertigt Grundrisse, Ansichten und Schnittzeichnungen an, in der Regel im Maßstab 1:100. Dazu kommen eine Beschreibung des Hauses und eine Kostenberechnung.

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung

Der Architekt reicht die notwendigen Unterlagen für den Bauherren bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Die "Bauvorlageberechtigung" ist mit  dem geschützten Titel "Architekt" verbunden.

Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

Nach Erteilung der Baugenehmigung fertigt der Architekt genaue Zeichnungen im Maßstab 1:50 an, wichtige Details in größeren Maßstäben bis hin zu zum Maßstab 1:1. Nach Bemusterung werden Materialentscheidungen getroffen (Fassade, Bodenbeläge etc.).

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe

Der Architekt arbeitet genaue Massenberechnungen und Leistungsbeschreibungen auf Basis der Ausführungspläne für Handwerker aus, aufgeteilt in "Gewerke" (z.B. Maurer-, Dachdecker- und Malerarbeiten), und versendet diese als Ausschreibungen an Firmen.

Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

Wenn die Angebote der Firmen eingegangen sind und vom Architekten geprüft wurden, werden schließlich die Aufträge durch den Bauherren vergeben. Danach erstellt der Architekt den Kostenanschlag.

Leistungsphase 8: Objektüberwachung und Dokumentation

In dieser Phase, auch als Bauüberwachung oder Bauleitung bezeichnet, koordiniert und kontrolliert der Architekt die Arbeiten auf der Baustelle. Wenn ein Auftrag ausgeführt wurde, unterstützt der Architekt den Bauherren bei der Abnahme und prüft eingehende Rechnungen. Er stellt alle Unterlagen (Zeichnungen, Rechnungen, Abnahmen, Gutachten etc.) zusammen und übergibt sie dem Bauherrn.

Leistungsphase 9: Objektbetreuung

Verfolgen der Gewährleistungsansprüche.


Bauherren haben die Möglichkeit, auch nur Teile dieses Aufgabenspektrums auf Architekten zu übertragen.

Quelle: Architektenkammer NRW